Beate Rupprecht

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kommunaler Krankenhäuser in Sachsen AKKiS, dort auch Moderatorin der Personalleiterrunde

Partnerin der Kanzlei Schwarz & Kollegen

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitgeberorientiert mit dem Schwerpunkt im Gesundheitswesen und im Öffentlichen Dienst

Langjährige Erfahrung als Vertreterin von Arbeitgebern in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund

Beratung bei der Übertragungen und Restrukturierung von Unternehmen im Hinblick auf §613 a BGB, insbesondere Out- und Insourcing

Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zur Regelung von Mitbestimmungs-Tatbeständen und im Rahmen der freiwilligen Mitbestimmung, insbesondere auch Interessenausgleich- und Sozialplan-Verhandlungen

Vertretung von Arbeitgebern in Einigungsstellenverfahren

Gestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen

außergerichtliche Beratung und Vetretung im einzelvertraglichen Arbeitsrecht

Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowohl in individualrechtlichen als auch in kollektivrechtlichen Streitigkeiten

Referentin auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen

Zur Person

geboren in Pirna

Studium und Referendariat in Dresden, Bautzen und Mailand

seit 1999 Rechtsanwältin

seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht