Beate Rupprecht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Geschäftsführerin des Arbeitskreises Kommunaler Krankenhäuser in Sachsen AKKiS, dort auch Moderatorin der Personalleiterrunde
Partnerin der Kanzlei Schwarz & Kollegen
Kontakt: rupprecht@ksuk.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitgeberorientiert mit dem Schwerpunkt im Gesundheitswesen und im Öffentlichen Dienst
Langjährige Erfahrung als Vertreterin von Arbeitgebern in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund
Beratung bei der Übertragungen und Restrukturierung von Unternehmen im Hinblick auf §613 a BGB, insbesondere Out- und Insourcing
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zur Regelung von Mitbestimmungs-Tatbeständen und im Rahmen der freiwilligen Mitbestimmung, insbesondere auch Interessenausgleich- und Sozialplan-Verhandlungen
Vertretung von Arbeitgebern in Einigungsstellenverfahren
Gestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen
außergerichtliche Beratung und Vetretung im einzelvertraglichen Arbeitsrecht
Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowohl in individualrechtlichen als auch in kollektivrechtlichen Streitigkeiten
Referentin auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen
Zur Person
geboren in Pirna
Studium und Referendariat in Dresden, Bautzen und Mailand
seit 1999 Rechtsanwältin
seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht