Beratungsfeld
Kommunales
Die Betreuung von Gemeinden, Städten, Landkreisen sowie ihrer Unternehmen stellt ein wesentliches Geschäftsfeld unseres Hauses dar. Mit einer ganzen Reihe von sächsischen Kommunen stehen wir in langjähriger Geschäftsverbindung. Referenzen benennen wir Ihnen auf Anfrage gern.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
Kommunalrechtliche Beratung, z. B. Wasser- und Abwasserrecht, Bauplanungsrecht, Subventionsrecht
Entwurf von Satzungen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen
Vergaberechtliche Fragestellungen (Prüfung Ausschreibungspflicht, Behandlung von Rügen etc.)
Abwehr von Ansprüchen, insbesondere nach Insolvenzanfechtung
Namens- und Kennzeichenschutz
Medienrechtliche Problemstellungen, z.B. Gegendarstellungen, Umgang mit Auskunftsbegehren von Medienvertretern
Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen
Begleitung von Ausgliederungsvorhaben, gesellschaftsrechtliche Beratung kommunaler Unternehmen, Restrukturierung des Beteiligungsbestandes
Wir fördern die Arbeit der Mandanten auch durch unsere seit vielen Jahren durchgeführten Workshops zu kommunalrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen für Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte, für Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften insbesondere mit dem Schwerpunkt der Haftungsproblematik.