Kommunale Körperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen

Die Betreuung von Gemeinden, Städten, Landkreisen sowie ihrer Unternehmen stellt ein wesentliches Geschäftsfeld unseres Hauses dar. Mit einer ganzen Reihe von sächsischen Kommunen stehen wir in langjähriger Geschäftsverbindung. Referenzen benennen wir Ihnen auf Anfrage gern.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst:

    • kommunalrechtliche Beratung, z. B. Wasser- und Abwasserrecht, Bauplanungsrecht, Subventionsrecht
    • Entwurf von Satzungen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen
    • vergaberechtliche Fragestellungen (Prüfung Ausschreibungspflicht, Behandlung von Rügen etc.)
    • grundstücksbezogene Fragestellungen, z.B. Entwurf von Pacht- und Erbbaurechtsverträgen, Gestattungsvereinbarungen und Wegerechte
    • Abwehr von Ansprüchen, insbesondere nach Insolvenzanfechtung
    • Namens- und Kennzeichenschutz
    • medienrechtliche Problemstellungen, z.B. Gegendarstellungen, Umgang mit Auskunftsbegehren von Medienvertretern
    • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen
    • Begleitung von Ausgliederungsvorhaben, gesellschaftsrechtliche Beratung kommunaler Unternehmen, Restrukturierung des Beteiligungsbestandes

 

Wir fördern die Arbeit der Mandanten auch durch unsere seit vielen Jahren durchgeführten Workshops zu kommunalrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen für Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte, für Aufsichtsräte in kommunalen Gesellschaften insbesondere mit dem Schwerpunkt der Haftungsproblematik.

Kontakt

Schwarz & Kollegen
Kipsdorfer Str. 99
01277 Dresden

Telefon: 0351 / 315 80 70
Telefax: 0351 / 315 80 790
E-Mail: kanzlei@ksuk.de