Kompetenz

Verwaltungsrecht

Kompetenz

Verwaltungsrecht

Die Kanzlei Schwarz und Kollegen ist eine erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich des Verwaltungsrechts, insbesondere im Kommunalrecht und dem Recht der kommunalen Zweckverbände. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer in allen Belangen des Verwaltungsrechts, die sich auf die Zusammenarbeit und Regulierungen mit kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbänden beziehen.

Unsere Leistungen im Bereich Verwaltungsrecht

Beratung und Vertretung in Verwaltungsverfahren im Kommunalrecht

Erstellung von Stellungnahmen und Eingaben bei kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden

Vertretung in kommunalrechtlichen Genehmigungsverfahren

Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände

Beratung im Zusammenhang mit kommunalen Abgaben und Gebühren

Vertretung in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten im Kommunalrecht

Unsere erfahrenen Anwälte verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Kommunalrecht und dem Recht der kommunalen Zweckverbände und sind in der Lage, Ihnen kompetent und erfolgreich zur Seite zu stehen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen optimal gewahrt werden und beraten Sie auch in schwierigen und komplexen Rechtsfragen.

Für weitere Informationen über unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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