Kompetenz

Kollektives Arbeitsrecht

Kompetenz

Kollektives Arbeitsrecht

Die Kanzlei Schwarz und Kollegen ist Ihr erfahrener Ansprechpartner im Bereich des Kollektiven Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsrechts, insbesondere im Bereich der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Unsere Leistungen im Bereich Kollektives Arbeitsrecht

Beratung zu Tarifverträgen und deren Anwendung

Unterstützung bei der Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Bezug auf kollektives Arbeitsrecht

Beratung zur Gestaltung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren

Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen

Beratung und Vertretung bei Betriebsratswahlen 

Unsere erfahrenen Anwälte und Fachanwälte sind bestens vertraut mit dem komplexen und schnelllebigen Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Mit unserer umfassenden Erfahrung und unserem fundierten Fachwissen sind wir in der Lage, unseren Mandanten schnell und zielorientiert zu helfen.

Für weitere Informationen über unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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