Kompetenz
Kollektives Arbeitsrecht
Kompetenz
Kollektives Arbeitsrecht
Die Kanzlei Schwarz und Kollegen ist Ihr erfahrener Ansprechpartner im Bereich des Kollektiven Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsrechts, insbesondere im Bereich der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Unsere Leistungen im Bereich Kollektives Arbeitsrecht
Beratung zu Tarifverträgen und deren Anwendung
Unterstützung bei der Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Bezug auf kollektives Arbeitsrecht
Beratung zur Gestaltung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen
Beratung und Vertretung bei Betriebsratswahlen
Unsere erfahrenen Anwälte und Fachanwälte sind bestens vertraut mit dem komplexen und schnelllebigen Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Mit unserer umfassenden Erfahrung und unserem fundierten Fachwissen sind wir in der Lage, unseren Mandanten schnell und zielorientiert zu helfen.
Für weitere Informationen über unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.