Kompetenz

Kommunales Wirtschaftsrecht

Kompetenz

Kommunales Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei Schwarz und Kollegen ist Ihr erfahrener Partner im Bereich des kommunalen Wirtschaftsrechts. Viele unserer kommunalen Mandanten und anderen Körperschaften beraten wir seit Jahrzehnten in verschiedensten Rechtsfragen, vor allem in Gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen mit ihren Bezügen zum öffentlichen Recht, Arbeitsrecht und – und Steuerrecht.

Mit unserem einerseits privatrechtlich, andererseits öffentlich rechtlich spezialiserten Team liegt unsere Stärke in Fragestellungen, die sowohl öffentlich-rechtliche wie auch privatrechtliche Komponenten aufweisen. Zudem beraten wir konsequent zu einfach umsetzbaren, rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.

Für weitere Informationen über unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, um einen ersten unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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